Alle Kinder, die anspruchsberechtigt sind, erhalten im neuen Schuljahr eine neue Chipkarte mit Streckentarif. Dieser berechtigt zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zwischen Wohnort und Schule und zurück (nicht in der Bahn). Fahrten außerhalb des Schulweges müssen selbst bezahlt werden.
Die alte Chipkarte verliert zum 30. Juni ihre Gültigkeit. Vom 1.-3. Juli wird die Beförderung aber ohne Ticket gewährleistet. In den Ferien kann das Schüler-Ferienticket erworben werden.