• Schulregeln

      • Verhalten am Vormittag:

        1.  Ich bin freundlich, höflich und respektiere andere.

        2.  Ich gehe langsam und leise durch das Schulhaus.

        3.  Ich bin pünktlich um 7.35 Uhr im Raum.

        4.  Ich achte auf Sauberkeit und Ordnung in allen Räumen und auf dem Flur.

        5.  Sachen, die mir nicht gehören, beschmutze, beschädige oder verstecke ich nicht.

        6.  Ich verzichte auf jede Form von Gewalt: ärgern, drängeln, schubsen, treten, schlagen usw.

        7.  Ich befolge die Anweisungen der Aufsicht.

        8.  Ich lasse elektronische Geräte zu Hause (siehe Verbote). 

         

        Verhalten im Hort:

        • Nach Unterrichtsende melde ich mich bei meiner Erzieherin.
        • Während der Hausaufgabenzeit sollte ich nicht abgeholt werden.
        • Vor Verlassen des Schulgeländes melde ich mich bei der Erzieherin ab.

         

        Verbote:

        • Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände ist verboten. Gefährliche Gegenstände sind alle Sachen, die andere Kinder gefährden könnten, z.B. Messer, Stöcke, Steinschleudern etc. Sollte die Aufsichtsperson auf solche Gegenstände aufmerksam werden, wird sie diese sofort einziehen. Die Eltern werden benachrichtigt und nur ihnen wird der Gegenstand ausgehändigt.

        • Eigene Spiezeuge, Sammelkarten und  elektronische Spielgeräte sind nicht erwünscht, da es häufig zu Streitigkeiten/Verlust kam. Diese werden bitte nur zu Ausnahmen wie dem "Lieblingsspielzeug-Tag" mit in die Schule gebracht.

        • Das Verwenden von Smartwatches ist in unserer Schule nicht gestattet, wenn diese Daten fremder Personen aufnehmen können (z.B. Sprachaufnahme, Foto, Video). Dies ist nicht konform mit dem Datenschutz. Die Schulleitung kann nicht sicherstellen, dass Schüler - ohne Einwilligung anderer - Aufnahmen tätigen.

           

         

      • Von den Eltern wünschen wir uns

        • Elternhaus und Schule haben einen gemeinsamen Bildungsauftrag.

        • Wir wünschen uns eine aktive Beteiligung am Schulleben.

        • Verspätungen oder Krankheit werden bis 8.30 Uhr der Schule mitgeteilt.

        • Versäumter Unterrichtsstoff und Hausaufgaben sind in einem angemessenem Zeitraum nachzuholen.

        • Das Befahren des Schulgeländes mit Privatfahrzeugen der Eltern ist verboten.

        • Der Zutritt zur Schule ist während der Unterrichtszeit nur Lehrern, Erziehern, Schülern und Angestellten gestattet. Ausnahmen bilden Notfälle, besondere Veranstaltungen und Termine, die mit Lehrern oder der Schulleitung vereinbart wurden.