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        • Hortermäßigung: Frist bis 15. Juli
          • Hortermäßigung: Frist bis 15. Juli

            08.04.2025

            In Vorbereitung der Berechnung der Hortgebühren für das Schuljahr 2025/2026 weist das Landratsamt aktuell daraufhin, dass für eine Ermäßigung der Hortgebühren erneut die maßgeblichen Unterlagen im Amt für Liegenschaften und Schulverwaltung/Sachgebiet Schulverwaltung oder in der jeweils zuständigen Grundschule einzureichen sind. Bitte reichen Sie die erforderlichen Nachweise vollständig bis spätestens 15. Juli 2025 ein.